07.10.2025

Hybrides Arbeiten im DACH-Raum: Rechtssichere Umsetzung 2025

5 Min.

Personen sitzen an einem Konferenztisch und halten ein Meeting mit weiteren Teammitgliedern, die hybrid Arbeiten im DACH-Raum
Personen sitzen an einem Konferenztisch und halten ein Meeting mit weiteren Teammitgliedern, die hybrid Arbeiten im DACH-Raum

Arbeitsrecht, Datenschutz & Co.: Rechtssichere Umsetzung hybrider Arbeit

Hybrides Arbeiten im DACH-Raum ist längst zur neuen Realität geworden – doch die rechtliche Umsetzung ist komplex. Arbeitgeber in Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen unterschiedliche Gesetze zu Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datenschutz und Mitbestimmung beachten. Besonders für HR-Manager:innen stellt sich die Frage: Wie lässt sich hybrides Arbeiten rechtssicher gestalten, ohne Flexibilität und Effizienz zu verlieren?

In diesem Leitfaden erhältst du einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen hybrider Arbeit 2025, praxisnahe Tipps zur Umsetzung und einen direkten Vergleich der DACH-Länder. So stellst du sicher, dass dein Unternehmen sowohl compliant als auch zukunftsfähig aufgestellt ist.

Das nimmst du mit

Dieser Leitfaden gibt dir einen umfassenden Überblick zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ergänzend findest du praktische Checklisten und Tipps für die Gestaltung sicherer und ergonomischer Homeoffice-Arbeitsplätze. Zudem erhältst du wichtige Hinweise zu grenzüberschreitenden Besonderheiten und Compliance-Anforderungen, die Unternehmen im DACH-Raum berücksichtigen müssen.

DACH-Vergleich: Rechtliche Kernbereiche im Überblick

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für hybrides Arbeiten unterscheiden sich deutlich zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den Bereichen Arbeitszeit, Mitbestimmung, Datenschutz sowie Arbeitsschutz und Ergonomie.

Rechtsbereich

Deutschland

Österreich

Schweiz

Arbeitszeit & Erfassung

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) mit Höchstarbeitszeiten, Pausen- und Ruhezeiten. BAG-Urteil 2022: Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung (gesetzliche Umsetzung steht noch aus).

Arbeitszeitgesetz (AZG) mit flexiblen Gleitzeitregelungen (bis zu 12 Std./Tag, Ausgleich über 13 Wochen). Lückenlose Zeiterfassung erforderlich.

Arbeitsgesetz (ArG): Wochenarbeitszeit 45 Std. (Büro) bzw. 50 Std. (Industrie). Ruhezeiten mind. 11 Std. Erfassungspflicht, Ausnahmen für leitende Angestellte.

Mitbestimmung

Betriebsverfassungsgesetz § 87: starke Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Betriebsrätegesetz: ähnliche Mitbestimmungsrechte wie Deutschland

Schwächere Personalvertretungsrechte, oft kein zwingendes Mitbestimmungsrecht

Datenschutz

Vollständige Umsetzung der DSGVO. Strenge Vorgaben zu Datenverarbeitung, Transparenz und IT-Sicherheit.

DSGVO-Umsetzung, ergänzt durch Homeoffice-Paket 2021 (u.a. Anpassungen in AVRAG, ASchG, EStG).

Neues Datenschutzgesetz (DSG) seit Sept. 2023, stark an DSGVO angelehnt, jedoch pragmatischer und mit nationalen Besonderheiten.

Arbeitsschutz & Ergonomie

Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsschutzgesetz. Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung auch für Homeoffice-Arbeitsplätze.

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), ergänzt durch Homeoffice-Paket 2021: ergonomische Anforderungen und Arbeitgeberpflichten.

Obligationenrecht (OR), Art. 328 Fürsorgepflicht: Gesundheitsschutz und angemessene Arbeitsplatzausstattung. Umsetzung pragmatisch, mehr Eigenverantwortung der Mitarbeitenden.

Arbeitszeit und Zeiterfassung im hybriden Arbeiten: Pflichten in DACH

Deutschland

Seit dem BAG-Urteil vom 13. September 2022 besteht in Deutschland eine Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung. Das gilt auch für Homeoffice, Telearbeit und mobiles Arbeiten. Geregelt wird dies durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten festlegt. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung ist noch in Arbeit – Unternehmen sollten daher frühzeitig auf digitale Zeiterfassungssysteme setzen, die Datenschutz und Compliance sicherstellen. (Quelle: BMAS, BKA)

Österreich

Das österreichische Arbeitszeitgesetz erlaubt flexible Gleitzeitmodelle mit bis zu 12 Stunden pro Tag, wenn der Schnitt über 13 Wochen bei 8 Stunden liegt. Auch hier gilt eine verpflichtende Arbeitszeiterfassung. Ergänzend regelt das Homeoffice-Paket 2021 (Novellen u.a. AVRAG, ASchG, EStG) ergonomische Anforderungen und steuerliche Pauschalen für Remote Work. (Quelle: BMASK)

Schweiz

Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) sieht eine Wochenarbeitszeit von 45 Stunden (Büroarbeit) bzw. 50 Stunden (andere Tätigkeiten) vor. Die Erfassung der Arbeitszeit ist grundsätzlich Pflicht, allerdings mit Ausnahmen für Führungskräfte und Mitarbeitende mit eigenständiger Arbeitszeitgestaltung. Ruhezeiten und tägliche Grenzen sind flexibel handhabbar, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. (Quelle: SECO)

Mitbestimmung bei hybriden Arbeitsmodellen: Rechte und Pflichten in DACH

Deutschland

Das Betriebsverfassungsgesetz (§ 87 BetrVG) gibt Betriebsräten umfassende Mitbestimmungsrechte bei der Einführung hybrider Arbeitsmodelle. Arbeitszeit, Arbeitsort, technische Ausstattung und Datenschutz müssen in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Ohne die Zustimmung des Betriebsrats sind verbindliche Regelungen rechtlich nicht zulässig.

Österreich

Auch in Österreich haben Betriebsräte starke Rechte. Das Betriebsrätegesetz verpflichtet Unternehmen, Betriebsvereinbarungen für hybride Arbeit zu schließen. Diese regeln zentrale Punkte wie Kostenübernahme, Arbeitszeitgestaltung und Gesundheitsschutz. Nur durch eine frühzeitige Einbindung des Betriebsrats lassen sich rechtssichere Vereinbarungen und hohe Akzeptanz erreichen.

Schweiz

In der Schweiz sind die Mitbestimmungsrechte von Personalvertretungen weniger stark ausgeprägt. Arbeitgeber können hybride Arbeitsmodelle oft eigenständig einführen. Dennoch empfiehlt es sich, den Dialog mit der Belegschaft aktiv zu suchen, um Transparenz, Motivation und Akzeptanz zu fördern.

Datenschutz im hybriden Arbeiten: DSGVO und DSG im Überblick

Deutschland & Österreich

Als EU-Mitgliedstaaten setzen Deutschland und Österreich die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollständig um. Für hybrides Arbeiten gelten strenge Vorgaben:

  • Trennung privater und beruflicher Daten muss jederzeit gewährleistet sein.

  • VPN-Verbindungen und verschlüsselte Datenübertragung sind Pflicht, um sensible Informationen zu schützen.

  • Regelmäßige Software-Updates und Sicherheits-Patches verhindern Sicherheitslücken.

  • Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen sind strikt einzuhalten – Unternehmen müssen Vorfälle innerhalb von 72 Stunden den Aufsichtsbehörden melden.

Schweiz

Das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) ist seit September 2023 in Kraft und orientiert sich stark an der DSGVO, bringt jedoch nationale Besonderheiten:

  • Erweiterte Informationspflichten: Mitarbeitende und Kunden müssen umfassender informiert werden.

  • Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen besteht ebenfalls, die Anforderungen unterscheiden sich aber im Detail.

  • Für internationale Datenübermittlungen gelten der EU-Angemessenheitsbeschluss sowie Standardvertragsklauseln (SCC) und Transfer Impact Assessments (TIA) als verpflichtende Schutzmaßnahmen.

Arbeitsschutz & Ergonomie im hybriden Arbeiten

So gilt’s
Arbeitgeber sind verpflichtet, auch im Homeoffice für sichere und ergonomische Arbeitsplätze zu sorgen. Die rechtlichen Grundlagen bilden:

  • die Arbeitsstättenverordnung und das Arbeitsschutzgesetz in Deutschland,

  • das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in Österreich,

  • sowie die Fürsorgepflicht im Obligationenrecht (OR) in der Schweiz.

Mindeststandards sind dabei: ergonomische Möbel (Schreibtisch, Stuhl), gute Beleuchtung, ein gesundes Raumklima und der Schutz vor psychischen Belastungen.

So setzt du’s um
Damit hybrides Arbeiten auch rechtssicher und gesundheitsfördernd funktioniert, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen etablieren:

  • Gefährdungsbeurteilungen systematisch durchführen und dokumentieren

  • Ergonomische Ausstattung bereitstellen: höhenverstellbarer Schreibtisch, ergonomischer Stuhl, externer Monitor, Tastatur & Maus

  • Schulungen für Mitarbeitende zu Ergonomie, Pausenmanagement und Gesundheitsschutz anbieten

  • IT-Sicherheitsmaßnahmen wie VPN, Firewalls und regelmäßige Updates gewährleisten

  • Klare Regeln zu Arbeitszeit, Pausen und Erreichbarkeit festlegen, um Überlastung vorzubeugen

Fallstricke
Trotz klarer Vorgaben passieren hier viele Fehler. Typische Risiken sind:

  • Mangelhafte Ausstattung → Gesundheitsprobleme, höhere Ausfallzeiten und Haftungsrisiken

  • Unklare Kostentragung → Konflikte, wenn unklar ist, wer für Möbel oder Stromkosten aufkommt

  • Datenschutzrisiken → unsichere private Netzwerke oder Geräte ohne Schutzmaßnahmen

  • Psychische Belastungen → Isolation, fehlende soziale Kontakte oder verschwimmende Grenzen zwischen Arbeit & Freizeit

Unternehmen, die frühzeitig in ergonomische Standards und klare Richtlinien investieren, senken nicht nur Gesundheitsrisiken, sondern erhöhen auch Akzeptanz und Produktivität im hybriden Arbeiten.

Grenzfälle: Rechtliche Besonderheiten bei grenzüberschreitendem hybriden Arbeiten

Hybrides Arbeiten bringt besondere Herausforderungen mit sich, wenn Mitarbeitende regelmäßig in einem anderen Land arbeiten oder pendeln. Unternehmen im DACH-Raum müssen hier zusätzliche rechtliche Aspekte berücksichtigen, um Compliance-Risiken zu vermeiden.

Wichtige Prüfpunkte vor dem Start

  • 183-Tage-Regel (Steuern): Wird die Grenze von 183 Arbeitstagen im Heimatland überschritten, kann sich die steuerliche Ansässigkeit ändern - Doppelbesteuerung ist möglich.

  • Sozialversicherung: Zuständigkeit muss über eine A1-Bescheinigung eindeutig geklärt werden, um Beitragskonflikte zu vermeiden.

  • Doppelbesteuerungsabkommen: Deutschland, Österreich und die Schweiz haben bilaterale Abkommen, die bei hybriden Modellen zwingend beachtet werden müssen.

  • Datenschutz: Bei grenzüberschreitender Arbeit in die Schweiz greifen der EU-Angemessenheitsbeschluss sowie Standardvertragsklauseln (SCC) und Transfer Impact Assessments (TIA) für internationale Datenübermittlungen.

  • Arbeitsrecht: Zuständigkeiten können sich bei regelmäßigem Homeoffice im Ausland verschieben – hier ist eine individuelle rechtliche Beratung dringend empfohlen.

Unternehmen sollten diese Punkte frühzeitig prüfen und dokumentieren, um rechtliche Fallstricke bei grenzüberschreitendem Arbeiten zu vermeiden.

Checkliste: Rechtssichere Gestaltung hybrider Arbeit in Unternehmen

Damit hybrides Arbeiten im DACH-Raum nicht nur effizient, sondern auch rechtssicher umgesetzt wird, sollten Unternehmen diese Kernpunkte beachten:

  • Arbeitszeitregelungen schriftlich festhalten - inklusive Zeiterfassung, Pausen und Homeoffice-Tagen.

  • Mitbestimmung sicherstellen - Betriebsrat oder Personalvertretung von Beginn an einbeziehen.

  • Ergonomie und Sicherheit gewährleisten - Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Arbeitsplätze ergonomisch ausstatten.

  • Datenschutz & IT-Sicherheit umsetzen - klare Konzepte mit VPN, regelmäßigen Updates und BYOD-Richtlinien etablieren.

  • Vertragliche Vereinbarungen treffen - zu Homeoffice-Regeln, Kostenübernahme und Haftungsfragen.

  • Mitarbeitende regelmäßig schulen - zu Themen wie Arbeitsschutz, Datenschutz und Arbeitszeitregelungen.

  • Grenzüberschreitende Besonderheiten prüfen - Steuer, Sozialversicherung und Datenschutz im internationalen Kontext berücksichtigen.

  • Feedback- und Monitoring-Systeme etablieren - für kontinuierliche Verbesserung, Compliance und Akzeptanz.

Mit dieser Checkliste stellen Unternehmen sicher, dass hybride Arbeitsmodelle im DACH-Raum rechtskonform und nachhaltig erfolgreich umgesetzt werden.

Wie anny Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung von Hybrid Work unterstützt

Die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen im hybriden Arbeiten ist komplex von Datenschutz (DSGVO/DSG) über Arbeitszeiterfassung bis hin zu Betriebsvereinbarungen. Genau hier unterstützt anny als zentrale Plattform für Desk- und Raumbuchung.

Mit anny profitieren Unternehmen von praxisnahen Lösungen, die Rechtssicherheit und Effizienz verbinden:

  • DSGVO-konform & sicher: Durchdachte Löschkonzepte und Rollen-/Rechteverwaltung schützen sensible Daten.

  • Nahtlose Integration: Anbindung an MS 365, Google Workspace und weitere Tools für reibungslose Workflows.

  • Transparenz durch Analytics: Reports und Auswertungen helfen, Betriebsvereinbarungen einzuhalten und Compliance jederzeit nachzuweisen.

  • Hybrides Arbeiten effizient steuern: Desk- und Raumbuchung, Meetingraumverwaltung und flexible Arbeitsplatzkonzepte in einer Plattform.

Vereinbare jetzt eine kostenlose Demo, um dein Hybrid-Work-Modell rechtssicher und zukunftsfähig zu gestalten.

Disclaimer: Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an qualifizierte Rechtsberater oder offizielle Quellen wie BMAS, BKA, SECO und EU-Kommission.

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