Zusatzvereinbarung
Online-Zahlungsabwicklung
Version vom 15.11.2022
If copies of these GTC have been made in languages other than German, only the German version is binding for anny and the provider.
Die anny GmbH bietet Anbietern von Ressourcen die Möglichkeit, Online-Zahlungen von Endkunden direkt über die Plattform von anny abzuwickeln.
Diese Zusatzvereinbarung gilt für die Nutzung der Online-Zahlungswicklung durch den Anbieter und ergänzt die allgemeinen Geschäftsbedingungen von anny. Durch die Nutzung der Online-Zahlungsabwicklung erklärt der Anbieter sein Einverständnis mit diesen Bestimmungen.
Von dieser Zusatzvereinbarung abweichende Geschäftsbedingungen des Anbieters finden keine Anwendung, wenn sie von anny nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
Diese Zusatzvereinbarung richtet sich ausdrücklich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, Vereine, Anstalten des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
§ 1 Einrichtung eines Stripe Connect Accounts
- anny arbeitet für die Abwicklung von Online-Zahlungen mit dem Zahlungsdienstleister Stripe Inc. (im Folgenden: „Stripe“) zusammen.
- Zur Nutzung der Online-Zahlungsabwicklung muss der Anbieter einen Stripe Connect-Account einrichten. Im Zuge des Registrierungsprozesses muss der Anbieter die Stripe Connect Agreements akzeptieren (https://stripe.com/legal/connect-account).
- Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Registrierungsprozesses erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß an Stripe zu übermitteln. Stripe führt nach eigenem Ermessen eine Verifizierung der von dem Anbieter übermittelten Daten durch. Eine Überprüfung der Daten durch anny findet nicht statt. anny übernimmt keine Haftung bei Angabe falscher Daten durch den Anbieter. § 8 Ziff. 2 dieser Zusatzvereinbarung bleibt unberührt.
- Der Zugang zu dem Stripe Connect Account des Anbieters erfolgt mittels einer Zwei-Faktor-Authentifizierung über die Plattform von anny. Der Anbieter verpflichtet sich, den Zugang zu seinem Stripe-Connect Account ausreichend zu schützen. anny übernimmt keine Haftung bei unbefugtem Zugriff Dritter. § 8 Ziff. 2 dieser Zusatzvereinbarung bleibt unberührt.
§ 2 Verwaltung von Geldern
- Nach erfolgreicher Einrichtung seines Stripe Connect Accounts verfügt der Anbieter über ein Stripe Express Konto, über das Gelder verwaltet und ausgezahlt werden können.
- Der Anbieter bevollmächtigt anny, Gelder über sein Stripe Express Konto zu verwalten, d.h. Beträge einzuziehen, gutzuschreiben und auszuzahlen. Ein Zahlungsrisiko des Endkunden übernimmt anny nicht. Vertragspartner des Endkunden bleibt der Anbieter.
- Zahlungstransaktionsdaten, wie IBAN oder Kreditkartennummern werden aus Sicherheitsgründen nur von Stripe und nicht von anny gespeichert.
- Bei einem Zahlungseingang wird der jeweilige Betrag dem Stripe Express Konto des Anbieters abzüglich der Gebühren nach § 3 Ziff.1 dieser Vereinbarung gutgeschrieben. Bei asynchronen Zahlungsmethoden, wie Überweisung oder Lastschrift, kann der Zahlungseingang mehrere Tage verzögert sein.
- Der Anbieter kann den Kontostand seines Stripe Express Kontos sowohl in seinem Stripe Connect Account als auch in der Plattform von anny einsehen. Aufgrund von Synchronisierungsfehlern kann es zu einer verzögerten Darstellung des Konto-Standes in der Plattform von anny kommen.
- Die Auszahlung von Geldern richtet sich nach § 4 dieser Vereinbarung.
§ 3 Gebühren
- anny erhält für jede abgewickelte Zahlung eine Gebühr zzgl. Umsatzsteuer. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem von dem Anbieter gebuchten Funktionsumfang.
- Die Gebühr nach Ziff.1 wird automatisch von den gem. § 4 Ziff.1 an den Anbieter auszuzahlenden Geldern in Abzug gebracht.
- Der Anbieter erhält mit jeder Auszahlung von Geldern nach § 4 Ziff.1 eine Rechnung über die Gebühren nach Ziff.1. § 8 Ziff. 6 und 7 der allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten entsprechend.
§ 4 Auszahlung von Geldern
- Die Auszahlung der in dem Stripe Express Konto des Anbieters verwalteten Gelder erfolgt an das in dem Stripe Connect Account hinterlegte Bankkonto des Anbieters. Dieses Bankkonto kann vom Anbieter jederzeit geändert werden. anny kennt das Bankkonto des Anbieters nicht und übernimmt keine Haftung bei falscher Angabe. § 8 Ziff. 2 dieser Zusatzvereinbarung bleibt unberührt.
- Die Auszahlung der Gelder erfolgt in der Regel einen Tag nach Beginn des über die Plattform von anny gebuchten Buchungstermins. Um die Verfügbarkeit der verwalteten Gelder für etwaige Rückerstattungen zu gewährleisten, erfolgt eine Auszahlung jedoch frühestens 7 Tage nach Eingang der Zahlung auf dem Stripe Express Konto des Anbieters („Auszahlungsreife“). Die Auszahlung erfolgt unabhängig von dem Buchungstermin spätestens 90 Tage nach Zahlungseingang.
- Der Anbieter kann eine von Ziff.2 S.1 abweichende Regelung treffen. Die Auszahlung auszahlungsreifer Gelder erfolgt dann wahlweise automatisch (täglich, wöchentlich oder monatlich) oder manuell.
- Der Anbieter hat die Möglichkeit, nach jeder Auszahlung einen tabellarischen Kontoauszug über die in der Auszahlung enthaltenen Zahlungen herunterzuladen.
§ 5 Rückerstattungen
- Sowohl Endkunden als auch der Anbieter können über anny vorgenommene Buchungen bis zum Buchungsbeginn stornieren oder anpassen. Die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen richtet sich im Falle einer Stornierung nach den von dem Anbieter in seinem anny Account hinterlegten Stornierungsbedingungen. Sofern der Anbieter in seinen Stornierungsbedingungen keine Stornierungsgebühr festgelegt hat, werden bereits geleistete Zahlungen im Falle einer Stornierung vollständig an den Endkunden zurückerstattet.
- Gebühren nach § 3 Ziff. 1 dieser Vereinbarung werden im Falle einer Stornierung oder Umbuchung nicht an den Anbieter erstattet. Sofern der ursprüngliche Zahlungsbetrag nicht zur Deckung der Rückerstattung und der Gebühren nach § 3 Ziff.1 ausreicht, wird die Differenz von dem Stripe Express Konto des Anbieters eingezogen.
- Reicht das Guthaben des Stripe Express Kontos des Anbieters nicht aus, um die Gebühren nach § 3 Ziff.1 zu decken, findet eine Rückerstattung an die Endkunden des Anbieters nicht statt. anny übernimmt in diesem Fall keine Haftung für etwaige Ansprüche des Endkunden gegen den Anbieter. § 8 Ziff. 2 dieser Zusatzvereinbarung bleibt unberührt.
- anny übernimmt keine Haftung für von dem Anbieter oder Endkunden veranlasste Rückerstattungen. § 8 Ziff. 2 dieser Zusatzvereinbarung bleibt unberührt.
§ 6 Anfechtung von Zahlungen
- Endkunden haben unter Umständen die Möglichkeit, Abbuchungen über ihr Zahlungsinstitut anzufechten. In diesem Fall ist anny berechtigt, der Anfechtung im Namen des Anbieters zu widersprechen. Eine Verpflichtung von anny, der Anfechtung zu widersprechen, besteht jedoch nicht.
- Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung werden die abgebuchten Beträge von dem Stripe Express Konto des Anbieters an den Endkunden zurückgebucht. Sollte das Guthaben des Stripe Express Kontos hierzu nicht ausreichen, ist der Anbieter verpflichtet, den negativen Saldo innerhalb von 7 Tagen auszugeichen.
- anny behält sich das Recht vor, dem Anbieter im Falle einer Anfechtung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 15 EUR netto in Rechnung zu stellen.
- anny übernimmt im Falle einer Anfechtung keine Haftung für Zahlungsausfälle. § 8 Ziff. 2 dieser Zusatzvereinbarung bleibt unberührt.
§ 7 Währungen
- anny unterstützt die Abwicklung von Zahlungen in EUR, GBP, CHF und USD.
- Um die Auszahlung verwalteter Gelder ohne Währungsumrechnung zu ermöglichen, muss der Anbieter ein Bankkonto in der entsprechenden Währung in seinem Stripe Express Dashboard hinterlegen.
§ 8 Haftungsausschluss
- Soweit eine Haftung von anny nach dieser Zusatzvereinbarung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von anny für ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie deren persönliche Haftung.
- Soweit eine Haftung von anny nach dieser Zusatzvereinbarung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von anny oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von anny beruhen.